Interne Regelung

Interne Verbandsordnung

1. Jeder Schüler muss ordentlich angemeldet sein und Beitrag sowie Versicherung pünktlich zahlen. Schüler, die nicht im Sekretariat gemeldet sind, sind auch nicht versichert. Versicherungsbeitrag und Mitgliedschaft muss bis zum 31/10 bezahlt sein.

2. Jeder Schüler/Trainer ist verpflichtet sich 1x im Jahr einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen um die Freigabe vom Arzt zu erhalten.

3. Jeder Schüler/Trainer muss im Training im sauberen Dobok (Kampfanzug) erscheinen. Weiße T-Shirts sind unter dem Dobok für Frauen erlaubt. Das Revers des Dobok muss am Schülergrad angepasst sein (kein schwarzer Kragen für Schüler).

4. Jedes Verbandsmitglied soll eine respektvolle Haltung gegenüber anderen Mitglieder des Vereins sowie Verbandes haben.

5. Jeder Verein soll aktiv am Verbandsleben teilnehmen (Lehrgänge, Schwarzgurttraining, Kampftraining, Selbstverteidigungstraining, Interclub, etc.)

6. Jeder ordentlich angemeldete Schüler ist berechtigt weitere Trainingseinheiten in anderen Vereinen, die dem TVDSG abgeschlossen sind, zu absolvieren. Dies erfordert keine Extrakosten und der Schüler ist ebenfalls versichert.

7. Jeder Schüler ist verpflichtet jede Verletzung, während der Trainingszeit, unverzüglich dem Trainer zu melden. Später gemeldete Verletzungen können nicht durch die Versicherung gedeckt werden.

8. Jeder Trainer ist verpflichtet jederzeit die Unfallpapiere zur Hand zu haben.

Taekwondo Verband der Deutschsprachigen Gemeinschaft